- 4140 - 1321. Juli 18. Strehlen im Chor der Pfarrkirche. Quintodecimo kal. Aug. hora immediate post vesperas, indict. IIII. Sydilmann, Sohn des weiland Hermann gen. von Puschow, kaiserlicher öffentlicher Notar, bekundet, dass Heinrich von Drogus, Breslauer Domherr, und Mag. Rudger, Pfarrer von Strehlen, als vom Breslauer Kapitel durch Auftrag vom 5. Dezember 1320 (Reg. 4081) bestellte Inquisitoren den Abt vom Sandstift Heinrich genannt den Kahlen vor sich gefordert und ihn verhört, von ihm aber ein Geständniss seiner Verbrechen nicht erlangt hätten. Nach Verhör der Zeugen unter dem Eide hätten sie dem Abte die Namen der Zeugen und ihre Aussagen mitgetheilt, damit er sich verantworten könne und einen neuen Termin angesetzt. Nach Anhörung der Antworten und Geständnisse des Abtes und nach sorgsamster Abwägung aller Aussagen, nachdem der Abt zum Termin erschienen war und einen Urtheilsspruch gefordert hatte, erklären sie ihn des Totschlages an Philipp, dem früheren Abte des Standstifts, und der Verschwendung der beweglichen und unbeweglichen Güter des genannten Klosters für schuldig und entsetzen ihn seiner Abteiwürde, sodass nun die Brüder des genannten Klosters die Macht zur Wahl eines neuen Abtes haben. Z.: Hermann der Landvogt, die Herren Vitalis, Peter Halbrock, Peter von Reussen (Russia), Vikare in Strehlen, und die Bürger daselbst Rudger und Thomas. Inser. in der Chronica abb. b. Mar. virg. in arena, abgedr. in Stenzels Script. rer. Sil. II, 186/188. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |